1. Meine Angebote und Mitteilungen sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Mit dem Abschluss eines durch meinen Nachweis oder meine Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zu zahlen. Meine Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Andernfalls haften Sie für die mir entgangene Vermittlungsgebühr.
3. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen. Tätigkeit für den anderen Teil ist mir gestattet. Der Nachweis durch mich gilt als anerkannt, wenn bereits bekannte Objekte nicht unverzüglich nach Kenntnis meines Angebotes zurückgewiesen werden. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluss. Auch direkte Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer oder dessen Verfügungsberechtigten ist provisionspflichtig, falls es zu einem Vertragsabschluss kommt.
4. Die Provision aus der Gesamtkaufsumme entsteht und ist zahlbar bei Abschluss des notariellen Vertrages.
Die Provisionspflicht entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne mich direkt oder durch Dritte zum
Abschluss gekommen ist, wenn die Übertragung des Verfügungsrechts an einem Grundstück in anderer Rechtsform
als durch Vertrag geschieht oder wenn dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht
ausüben.
Die ortsübliche Maklerprovision ist ferner zu zahlen, wenn mit den von mir nachgewiesenen
Interessenten innerhalb von zwei Jahren ein anderes Grundstücksgeschäft abgeschlossen werden
sollte.
5. Mein Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat. Von einem Vertragsabschluss muss mir auch nach Beendigung des Auftrages unverzüglich unter Angabe des Objektes des Vertragsschliessenden und des Kaufpreises Mitteilung gemacht werden.
6. Direkte oder durch andere Makler benannte Interessenten sind an mich zu verweisen, sofern mir Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet mir der Auftraggeber für die volle Provision.
7. Meine Verpflichtungen ergeben sich im übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag. Meine Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen ohne Haftung für Grösse, Güte und Beschaffenheit des Objektes. Daher ist bei allen Angeboten Irrtum und anderweitige Verwertung vorbehalten.
8. Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer sowie Maklerprovision von 3% plus gesetzlicher Mehrwertsteuer sind vom Käufer zu tragen. Am Tage der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages hat der Verkäufer dem Makler eine Provision in Höhe von 3% aus dem notariell beurkundeten Gesamtkaufpreis zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen.
9. Bei Abschluss eines Mietvertrages beträgt die ortsübliche Courtage das 2,0-fache der Kaltmiete plus
gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bei gewerblichen Mietverträgen beträgt die Courtage 2% der auf die Gesamtvertragsdauer entfallenden
Bruttomietsumme, mindestens aber 10% einer Jahresmiete zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
10. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden.
11. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.